Die Kostenbegleichung erfolgt über Barzahlung oder Twint nach der Behandlung. Die Behandlungskosten werden vom Versicherungsnehmer bei der Krankenversicherung zurückgefordert. Ein Rückforderungsbeleg wird nach jeder Sitzung erstellt.
Der Stundenansatz beträgt Fr. 120.--. Die Kosten richten sich nach der Dauer der Behandlung. Nicht wahrgenommene oder zu spät stornierte Termine werden verrechnet.
Im Rahmen der Zusatzversicherung für Komplementärmedizin übernehmen die meisten Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten. Die Ansätze sind jedoch sehr verschieden. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorgängig bei Ihrer Krankenkasse über deren Versicherungsleistungen.
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